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WISSENSWERTES ZU IMMOBILIENBEWERTUNG

  1. Immobilienbewertung kostenlos?

  2. Was kostet eine Immobilienbewertung?

  3. Wie läuft eine Immobilienbewertung ab?

  4. Welche Unterlagen braucht man für eine Immobilienbewertung?

  5. Wie ist ein Gutachten aufgebaut?

  6. Wie wird der Verkehrswert ermittelt?
  7. Wie läuft eine Immobilienbewertung ab?

  8. Welche Verfahren gibt es zur Immobilienbewertung?
  9. Wann braucht man eine Immobilienbewertung?

  10. Wer darf eine Immobilienbewertung durchführen?

  11. Was ist der Unterschied zwischen Verkehrswert und Marktwert?

  12. Wie genau ist eine Online-Immobilienbewertung?

  13. Was beeinflusst den Wert einer Immobilie?

1. Immobilienbewertung kostenlos?

Auch wenn es enttäuschend sein mag: Eine Immobilienbewertung ist nicht wirklich kostenlos. Bei "kostenlosen" Online-Angeboten bezahlen Sie mit Ihren persönlichen Daten.

Benötigen Sie lediglich eine erste Verkaufspreis-Orientierung, können Sie auf „kostenlose“ Online-Angebote zurückgreifen. Bedenken Sie jedoch, dass Sie dafür in der Regel Daten preisgeben, die der Anbieter zu Vertriebszwecken nutzt. Im Gegenzug erhalten Sie eine grobe Einordnung durch ein AVM (Automated Valuation Model – automatisiertes Bewertungsmodell). Das ist kein rechtsgültiges Gutachten, dient nur der Orientierung und ist in der Regel vor Gericht nicht verwertbar.

Zur Bodenwertermittlung können Sie auch auf das Online-Portal BORIS-D Bodenrichtwertinformationssystem für Deutschland zurückgreifen. In diesem erhalten Sie unter Angabe Ihrer Adresse den Bodenrichtwert Ihrer Liegenschaft. Und das ohne Speicherung und Verwertung Ihrer Daten.

https://www.bodenrichtwerte-boris.de/boris-d/index.html?lang=de

2. Was kostet eine Immobilienbewertung?

Die Kosten hängen maßgeblich von Bewertungsform, Objekt und Aufwand ab.

Die Honorare eines qualifizierten Verkehrswertgutachtens durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen (ö.b.u.v.) orientieren sich häufig an Honorarrichtlinien der Landesverbände (z. B. Sachsen, Thüringen) bzw. der BVS-Honorarrichtlinie. Grundlage ist meist der Wert der Immobilie; daraus wird ein tabellarischer Honorarsatz abgeleitet. Zusätzliche Zuschläge/Abschläge berücksichtigen den Schwierigkeitsgrad (z. B. Rechte/Lasten, mangelhafte Unterlagen).

Details finden Sie z. B. in der BVS-Honorarrichtlinie (Fassung 2024) unter folgendem Link:
https://www.bvs-ev.de/fileupload/files/66964b2c0838f_BVS-Honorarrichtlinie_Fassung_2024.pdf

Beispiel: Bei einem Wert von 300.000 € gilt ein Basishonorar von etwa 2.600 € (netto). Für private Anlässe genügt oft ein Kurzgutachten, das deutlich günstiger ist (ca. 500–1.500 €), jedoch weniger belastbar. Wer ein gerichtsfestes Gutachten (z. B. für Erbschaft, Scheidung, Finanzamt) benötigt, sollte auf zertifizierte oder ö.b.u.v. Sachverständigen setzen.

Tipp: Holen Sie mehrere Angebote ein und achten Sie auf Qualifikation und Verwendungszweck.

3. Wie läuft eine Immobilienbewertung ab?

Schritt 1: Ersttelefonat

Im unverbindlichen Erstgespräch legen wir den Zweck, den Stichtag und den Ablauf der Wertermittlung fest.
ESTATE ENGINEERS erfasst die Eckdaten (Eigentümer, Objektart und Nutzung, Adresse, Flurstück, Flächen, vorhandene Unterlagen, Zweck des Gutachtens).
Anschließend erhalten Sie postalisch ein unverbindliches Angebot in Form eines Sachverständigenvertrags inklusive Kostenangebot sowie – falls erforderlich – einer Vollmacht.

Schritt 2: Besichtigung der Immobilie

Nach Rücksendung des unterzeichneten Vertrags und der Unterlagen erfolgt die Besichtigung. ESTATE ENGINEERS erfasst alle relevanten Objektdaten und den Zustand. Maße aus Grundrissen und Flächenangaben (soweit möglich) werden überprüft. Zudem werden Fotos (Innen/Außen) aufgenommen, die im Gutachten der Veranschaulichung dienen.

Schritt 3: Erstellung des Verkehrswertgutachtens

Nach Auswertung der Objektdaten, der behördlichen/amtlichen Auskünfte und der Marktdaten erstellt ESTATE ENGINEERS das Verkehrswertgutachten. Enthalten sind u. a.: Grunddaten, Rechte/Belastungen, Lage- und Objektbeschreibung, Begründung der Verfahrenswahl, wesentliche Einflussfaktoren, Ableitung des Bodenwertes sowie die Ermittlung des Verkehrs-/Marktwertes nach Ertrags-, Sach- und/oder Vergleichswertverfahren. Grundrisspläne, Kataster- und Lagepläne werden eingebunden.

Das Gutachten kann – je nach Umfang und Behördenauskünften – innerhalb von ein bis wenigen Wochen fertiggestellt werden.
Zum Abschluss erhalten Sie das gebundene Exemplar (ca. 30–60 Seiten) sowie eine digitale Version. Im Abschlussgespräch erläutert ESTATE ENGINEERS die Herleitung des Werts und beantwortet Ihre Fragen.

Durch diese drei einfachen Schritte ermittelt ESTATE ENGINEERS für Sie, was Ihnen die Immobilie wirklich Wert sein sollte.

Sie haben Fragen zu unseren Lösungen rund um Ihre Immobilie?

Dann setzen Sie sich mit ESTATE ENGINEERS telefonisch oder per Kontaktformular in Verbindung.– wir rufen Sie gerne zurück und vereinbaren auf Wunsch einen Ortstermin.

4. Welche Unterlagen braucht man für eine Immobilienbewertung?

Verkehrswertgutachten basieren auf vielschichtigen Daten. Wenn Sie Unterlagen vorab bereitstellen, verkürzt das die Bearbeitungszeit.

Unbebautes Grundstück (typisch):

  • Aktueller Grundbuchauszug (Abt. I und II)
  • Liegenschaftskataster (Lageplan/Flurkarte)
  • Baulastenverzeichnis [1]
  • Altlastenkataster
  • Bewilligungsurkunden zu Rechten (z. B. Wegerecht)
  • Sonstige rechtliche Vereinbarungen (z. B. privatrechtliche Nachbarschaftsabsprachen, Flurbereinigung)

Bebautes Grundstück (zusätzlich):

  • Baubeschreibung inkl. Flächenberechnungen, Gebäudepläne (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
  • Baujahr, Modernisierungen, An-/Umbauten, Baumängel/Bauschäden
  • Denkmalschutz-Auskunft (falls relevant)
  • Mietübersicht/Miet- und Pachtverträge (bei Vermietung)
  • Früherer Kaufpreis (falls bekannt)
  • Energieausweis
  • Betriebskostenaufstellungen/Nebenkostenabrechnungen der letzten zwei Jahre
  • Bewilligungsurkunden zu ggf. bestehenden Wohnrechten etc.

Wohnungseigentum (zusätzlich):

  • Teilungserklärung und Aufteilungsplan
  • Name/Anschrift des WEG-Verwalters
  • Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen (Beschlüsse zu anstehenden Instandsetzungen)
  • Sonderumlagen (geplant/beschlossen), Hausgeldrückstände
  • Aktueller Wirtschaftsplan, Rücklagenstand

Weitere sinnvolle Unterlagen (falls vorhanden):

  • Vorliegende Gutachten/Vorgutachten
  • Städtebauliche Auskunft (baurechtliche Situation) inkl. Erschließungsstand gem. § 127 BauGB
  • Mietspiegel der Gemeinde

Aktualität: Idealerweise sind Unterlagen nicht älter als drei Monate. Fehlende Dokumente können in der Regel beschafft werden – hierbei unterstützt Sie der Sachverständige.

Wichtigste Dokumente (Kurzliste):

  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Flurkarte/Katasterauszug
  • Bau- und Lagepläne, ggf. Teilungserklärung (bei Wohnungen)
  • Wohnflächenberechnung
  • Energieausweis
  • Nachweise über Modernisierungen/Sanierungen
  • Fotos des Objekts
  • Mietverträge (bei Vermietung)
  • Versicherungsnachweise

Bei ESTATE ENGINEERS erhalten Sie nach dem Erstgespräch ein schriftliches Angebot über die gewünschten Sachverständigenleistungen. Welche Unterlagen einzureichen sind, wird individuell besprochen und anschließend schriftlich bestätigt.

[1] Baulastenverzeichnis: entfällt in Brandenburg und im Freistaat Bayern.

5. Wie ist ein Gutachten aufgebaut?

Gutachten folgen einem formalen Aufbau, der je nach Fachgebiet variiert. Üblich sind:

  • Eingangsformalitäten
  • Hauptteil
  • Zusammenfassung und gutachterliche Beurteilung
  • Abschlussformalitäten
  • Anlagen

Man unterscheidet Privatgutachten, Gerichtsgutachten und Schiedsgutachten; sie können mündlich und/oder schriftlich erstattet werden.

In der Wertermittlung unterscheidet man Verkehrs-/Marktwertgutachten und Beleihungswertgutachten – für unbebaute Grundstücke, Wohnimmobilien, Renditeobjekte und Spezialimmobilien; auch grundstücksgleiche Rechte können bewertet werden.

Es kommen drei Standardverfahren zur Anwendung: Vergleichswert-, Sachwert- und Ertragswertverfahren. Grundlage sind u. a. § 194 BauGB, die ImmoWertV sowie Sachwert-, Vergleichswert- und Ertragswertrichtlinie. Je nach Auftrag können internationale Verfahren (z. B. DCF, Monte-Carlo-Simulationen) ergänzend eingesetzt werden.

Hinweis: Sachverständige für Schäden an Gebäuden erstellen u. a. Schadensdokumentationen, Analysen und Bewertungen – diese Leistungen bietet ESTATE ENGINEERS bei Bedarf auch unabhängig von Verkehrswertgutachten an.

6. Wie wird der Verkehrswert ermittelt?

Der Verkehrswert (Marktwert) ist der Preis, der am Wertermittlungsstichtag am Markt voraussichtlich erzielbar ist. Je nach Objekt werden Vergleichs-, Ertrags- oder Sachwertverfahren angewendet; stets fließen Lage, Zustand, Ausstattung, Grundstückswerte und Marktdaten ein. Modernisierungen, energetischer Standard und Baujahr wirken stark. Der Wert bezieht sich immer auf einen konkreten Stichtag und kann sich mit dem Markt ändern.

7. Welche Verfahren gibt es zur Immobilienbewertung?

Die ImmoWertV legt drei Standardverfahren fest:

  • Vergleichswertverfahren: basiert auf Verkaufspreisen ähnlicher Objekte; besonders geeignet für Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser

  • Ertragswertverfahren: bewertet Erträge; typisch für vermietete oder gewerbliche Immobilien

  • Sachwertverfahren: ermittelt den Herstellungswert abzüglich Alterswertminderung; u. a. für individuelle Wohnhäuser oder Spezialbauten

Die Verfahrenswahl hängt von Nutzungsart und Datenlage ab; häufig werden 2 Methoden kombiniert, um den Wert zu plausibilisieren.

8. Wann braucht man eine Immobilienbewertung?

Typische Anlässe sind:

  • Verkauf/Kauf (marktgerechter Preis)
  • Erbschaft/Schenkung (Steuern, Ausgleich)
  • Eheschließung (Vermögensaufstellung vor Heirat)
  • Scheidung (Zugewinnausgleich)
  • Beleihung/Finanzierung (Bank verlangt Nachweis)
  • Versicherung, Steuererklärung, Vermögensübersicht
  • Neubewertung nach Sanierungen oder Marktveränderungen
  • Grundsteuerreform: Die Finanzverwaltung nimmt turnusmäßige Hauptfeststellungen vor (keine private Bewertung erforderlich).

Tipp: Je rechtlich verbindlicher der Anlass, desto wichtiger ein offizielles Verkehrswertgutachten.

9. Wie lange dauert eine Immobilienbewertung?

  • Online-Einschätzung: sofort

  • Kurzgutachten: meist ca. 2 Woche

  • Verkehrswertgutachten: typischerweise 2–5 Wochen (abhängig von Objektgröße, Unterlagenlage, Komplexität, Behördenauskünften)

Tipp: Unterlagen frühzeitig sammeln – das beschleunigt den Ablauf.

10. Wer darf eine Immobilienbewertung durchführen?

Grundsätzlich kann sich jeder „Gutachter“ nennen. Für offizielle Zwecke sind jedoch öffentlich bestellte und vereidigte oder zertifizierte Sachverständige erforderlich/empfehlenswert. Makler bieten häufig Wertermittlungen an; diese können beim Verkauf hilfreich sein, sind jedoch nicht in jedem Fall behörden-/gerichtsfest.

11. Was ist der Unterschied zwischen Verkehrswert und Marktwert?

In der Praxis werden „Verkehrswert“ und „Marktwert“ häufig synonym verwendet. Verkehrswert ist jedoch der juristische Begriff laut §194 BauGB, Marktwert eher die alltagssprachliche Variante. Beide meinen: Den objektiven Wert, der bei einem Verkauf wahrscheinlich erzielt werden könnte.

Verkaufspreis ist das, was tatsächlich gezahlt wird – er kann vom Verkehrswert abweichen (z.B. bei Schnäppchen, Notverkäufen oder Liebhaberobjekten).

12. Wie genau ist eine Online-Immobilienbewertung?

Moderne Tools liefern schnelle Werteinschätzungen auf Basis von Vergleichsdaten und Modellen. Sie sind ein guter Orientierungswert, berücksichtigen aber individuelle Faktoren (Sanierungsstand, Ausstattung, Rechte/Lasten) nur eingeschränkt. Für wichtige Entscheidungen (Verkauf, Erbschaft, Scheidung) sollte ein Experte hinzugezogen werden.

13. Was beeinflusst den Wert einer Immobilie?

Wesentliche Faktoren:

  • Lage (Makro/Mikro, Infrastruktur)
  • Objektart, Baujahr, Wohnfläche, Zimmeranzahl
  • Zustand/Modernisierungen
  • Energieeffizienz und technische Ausstattung
  • Rechtliche Einschränkungen (z. B. Denkmalschutz, Mietbindungen, Lasten)
  • Marktentwicklung und Nachfrage in der Region

Details wie gepflegte Außenanlagen, Stellplätze, Balkone oder moderne Heizungssysteme können wertsteigernd wirken; Mängel, Altlasten oder ungeklärte Rechtsverhältnisse mindern den Wert.